Der Streit um eine Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt schwelt unvermindert weiter, die Fronten zwischen Befürwortern und Gegnern scheinen sich zu verhärten. Vergangene Woche ergab eine Umfrage im Auftrag der Deutschen Kinderhilfe, dass sich 92% der Bundesbürger für eine Sperrung aussprechen. Jetzt hat der Verein Mogis (MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren) eine eigene Umfrage in Auftrag gegeben. Mogis geht es nicht um die Frage, ob Kinderpornographie bekämpft werden soll, sondern wie dies wirksam geschehen kann. Um dies zu erreichen sei laut Mogis eine Löschung und nicht nur eine Sperrung, die von versierten Nutzern leicht umgangen werden kann, notwendig.
Die Mogis-Umfrage kommt ebenfalls auf einen Wert von 92%, allerdings sprechen sich hier die Befragten für eine Löschung und strafrechtliche Verfolgung aus, nicht für eine Sperrung. Der Hintergrund: Die beiden Umfragen enthielten andere Antwortmöglichkeiten, bei der Umfrage der Deutschen Kinderhilfe tauchte die Möglichkeit einer Löschung gar nicht erst auf, sie enthielt nur die Alternativen “sperren” und “nicht sperren.” Die Umfrage von Mogis enthielt drei Alternativen: Sperren, löschen oder freier Zugang.
Das Gute an der Auseinandersetzung: Im Grundsatz, Kinderpornographie zu bekämpfen, sind sich alle einig, nicht jedoch in der Wahl der Mittel. Anstatt gemeinsam zu arbeiten, überbieten sich die Streitparteien nun mit Vorwürfen. Im Aufruf der Kinderhilfe heißt es: “Es darf kein Grundrecht auf Verbreitung kinderpornographischer Seiten geben”, was aber an der Kernfrage vorbeigeht. In der Petition gegen eine Sperrung heißt es: “Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.”
Auch innerhalb der Regierungsfraktionen geht die Auseinandersetzung weiter, und nicht nur dort… “Auf der Tagesordnung stehen außerdem das BKA, der Bund Deutscher Kriminalbeamter, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die Branchenverband BITKOM, der Bundesgerichtshof, das Max-Planck-Institut, Rechtsanwälte, Psychiater und Medienwissenschaftler.” Das Vorhaben von Ursula von der Leyen hat zumindest eine Diskussion angeregt, die in dieser Tiefe und Breite noch nicht geführt wurde, die Ergebnisse der Auseinandersetzung dürfen also mit Spannung erwartet werden.
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