Einträge mit dem Tag ‘Internet-Recht’

Lustigste Internetabmahnung 2010

25. Januar 2010 von ks

2010 ist noch ganz jung und schon ist die Komsa AG heißester Anwärter auf Platz 1 der lustigsten Internetabmahnungen des Jahres.  Die Komsa AG hat ein hübsches, sehr einprägsames Logo: Neun grüne Pfeile zu einem Quadrat formiert weisen nach oben rechts. Nun entdeckte eine schockierte Komsa-Mitarbeiterin als sie im Web unterwegs war das Firmenlogo auf fremden Seiten. Flugs wurden also Abmahnungen wegen unerlaubter Nutzung des Logos verschickt. Der Vorwurf: “Es besteht neben der Gefahr der Verwässerung der Markenkennzeichnungskraft ein Verdacht auf Rufausbeutung.” Die Betroffenen wurden aufgefordert das Komsa-Logo von ihren Seiten zu entfernen und Auskunft über die Gründe für die Verwendung zu geben. Skurillerweise aber hatten die Betroffenen noch nie von der Komsa AG gehört geschweige denn das Logo verwendet. In seinem Blog berichtet Karsten Windfelder, der ebenfalls eine Abmahnung von Komsa erhielt, wie es nun überhaupt zu den Anschuldigungen kommen konnte.

Die Auflösung ist dabei so absurd, dass man sich unweigerlich an die Geschichten rund um die berühmten Schildbürger erinnert fühlt: Im Firmennetz der Komsa AG blendet ein Ad-Blocker Werbung auf fremden Web-Seiten aus und ersetzt diese automatisch durch das Firmenlogo. Daher sahen Mitarbeiter überall im Web das Pfeilchenlogo.

Hier für Sie gefunden: Spiegel Online

Freunde zu verkaufen

23. November 2009 von hn

Facebook wird ja bekannterweise gerne mal verklagt, wie erst jüngst geschehen, als sich Facebook einer Klage wegen Verschwörung gegenübersah. Jetzt hat das Soziale Netzwerk den Spiess mal umgedreht und das Unternehmen uSocial abgemahnt. Dieses hatte Facebook-Nutzern, die aus eigener Kraft nicht genügend Freunde finden konnten, über seine Website Facebook-Freunde in Tausenderpaketen zum Kauf angeboten. Der Preis begann bei 177 US-Dollar, wegen Beschränkungen durch Facebook waren mehr als 5.000 Freunde allerdings nicht möglich. Zudem verkauft das Unternehmen auch Fans. Nachdem uSocial nun von Facebook abgemahnt wurde, hat man den Freundesverkauf vorübergehend eingestellt, Fans werden aber weiterhin angeboten.

uSocial bewegt sich nach eigener Ansicht im gesetzlichen Rahmen und will den Dienst nicht einstellen. Facebook sieht dies allerdings anders und wirft dem Unternehmen vor, mehrere Gesetze zu übertreten und illegal auf die Seite zuzugreifen.

Übrigens: uSocial bietet auch Twitter-Follower und YouTube-Views zum Verkauf an, ebenso wie gekaufte Popularität für Bookmarking-Dienste wie Digg oder del.icio.us. Wer online also sozial verarmt wirkt, könnte jetzt noch zugreifen - allerdings hat Freunde-Kaufen ja noch nie so richtig geklappt.

Hier gefunden: ZDNet

Facebook wegen Verschwörung verklagt

9. November 2009 von hn

Erneut sieht Facebook sich der Klage einer Nutzerin gegenüber, die das soziale Netzwerk und den amerikanischen Videoverleiher Blockbuster verklagt. Der Vorwurf diesmal: Die Unternehmen hätten sich gegen ein Gesetz zum Schutz der Privatsphäre verschworen. Dabei geht es um das Bundesgesetz “Video Privacy Protection Act”, welches die Daten von Kunden schützt, die Videos ausgeliehen oder gekauft haben. Facebook wiederum hat eine Vereinbarung mit Blockbuster geschlossen, wodurch es Daten von Nutzern erhält, die über Blockbuster.com Filme bestellt haben, worin die Kägerin einen Verstoß gegen obiges Gesetz sieht. Erst im September hatte Facebook eine Einigung in einer Massenklage erzielt, bei der es um denselben Sachverhalt ging. Facebook muss in diesem Fall 9,5 Mio. Dollar zahlen.

Die Verfahren haben ihre Ursache im bereits oft diskutierten Werbesystem “Beacon”, das vor zwei Jahren startete. Damals traf Facebook eine Vereinbarung mit 44 Unternehmen, die Daten über Kunden-Einkäufe an Facebook weiterleiten sollten. Diese Daten wiederum sollten für Freunde sichtbar im Nutzerprofil auf Facebook veröffentlicht werden, ohne dass die betroffenen Personen vorher informiert wurden. Ein Ausstieg war nur möglich, indem man jedem einzelnen der 44 Partnerunternehmen die Weitergabe seiner persönlichen Daten untersagte. Aufgrund massiver Proteste stellte Facebook seinen Beacon-Service dann auf optional um, d.h. der Nutzer musste der Teilnahme am Programm ausdrücklich zustimmen.

Die Einigung in oben genannter Massenklage würde Facebook neben den Zahlungen dazu verpflichten, Beacon zu stoppen. Allerdings beinhaltet die Einigung auch, dass ein weiteres rechtliches Vorgehen gegen die Datenlieferanten nicht möglich ist. Die Klägerin will allerdings vor allem Blockbuster wegen der illegalen Weitergabe von Daten verklagen. Mit ihrer Klage wegen Verschwörung gegen den “Video Privacy Protection Act” will sie verhindern, dass ein weiteres gerichtliches Vorgehen gegen Blockbuster ausgeschlossen wird. “‘Wir denken, dass Facebook uns Schaden zufügt durch seine Aktionen, die darauf ausgelegt sind, uns vom Vorgehen gegen Blockbuster abzuhalten’, sagt ihr Anwalt.”

Hier gefunden: gulli.com

Der virtuelle Pranger

11. September 2009 von hn

Einige Unternehmen haben bereits schlechte Erfahrungen mit Abmahnungen an Blogger gemacht, der Lerneffekt auf Unternehmensseite scheint dabei aber eher gering zu sein. Das neueste PR-Desaster betrifft den Sportartikelhersteller Jako. Über dessen neues Logo äußerte sich Frank Baade in seinem Blog “Trainer Baade” auf ironische Art und Weise, was Jako wiederum gar nicht gefiel.

Die Anwälte des Unternehmens schickten Baade daraufhin eine Unterlassungserklärung und eine Kostennote über ca. 1.100 Euro. Baade trat mit dem Unternehmen in Kontakt, handelte eine Summe von 400 Euro aus, unterschrieb die Unterlassungserklärung und löschte den Beitrag. Hätte man die Sache an dieser Stelle auf sich beruhen lassen, wäre wohl kaum weitere Aufmerksamkeit erregt worden.

Allerdings ließ Jako die Sache nicht ruhen, ganz im Gegenteil. Die beanstandeten Zeilen tauchten nämlich beim eher unbekannten tschechischen Newsaggregator Newstin wieder auf, dieser hatte den Blogeintrag Baades ohne sein Wissen und Zutun aufgegriffen und wieder verfügbar gemacht. Die Anwälte Jakos reagierten schnell und forderten vom vermeintlichen Wiederholungstäter 5.100 Euro. Daraufhin wandte sich Baade an die Blogosphäre und Blog für Blog griff die Geschichte auf, mit dem Ergebnis, dass Jako binnen zwei Tagen zum Hassobjekt der Internet-Community wurde.

Der Druck auf Jako wuchs und es folgte der Gang nach Canossa: Das Unternehmen entschuldigte sich bei Baade mit den Worten man habe “überreagiert”, bleibt aber der Meinung, dass man sich “rechtlich nichts vorzuwerfen” habe. Auch ein Fehlverhalten sieht man bei Jako weiterhin nicht. Immerhin eine Einsicht bleibt: “Wir würden uns sicher nicht mehr so verhalten, sondern von vorneherein das Gespräch suchen, um eine gütliche Lösung zu finden.”,  so Unternehmenssprecher Röschl. Was weiterhin bestehen bleibt sind die großen Rechtsunsicherheiten für Blogger.

Hier gefunden: stimme.de, horizont.net

Zensursula reloaded

24. August 2009 von hn

Bereits seit einiger Zeit tobt die Debatte über Netzsperren, um Kinderpornographie im Internet einzudämmen. Jetzt hat die Initiatorin des ganzen, Ursula von der Leyen, auf einer Wahlkampfveranstaltung in Sulzbach an der Saar wiederholt ihre Ansichten zum Thema preisgegeben. An sich scheint das keine Nachricht von Wert zu sein, wäre nicht augenfällig, dass “Zensursula”, wie sie mittlerweile in der Netzgemeinde gerne genannt wird,  sämtliche Diskussionen, die es darüber gegeben hat, inklusive der Petition gegen die Netzsperren, konsequent ignoriert.

Ein Video auf Youtube zeigt die Rede der Politkerin, während der sie dickköpfig auf ihrer Lösung zur Eindämmung von Kinderpornographie beharrt und dabei geflissentlich sämtliche Einwände gegen Netzsperren missachtet. `Auf carta.info beklagt Robin Meyer-Lucht denn auch, wie “irreführend und polemisch” die Ministerin das Thema einsetzt, und wirft ihr eine “atemberaubende Doppelbödigkeit im Auftreten” vor, da sie sich auf der Berliner Bühne bereits viel differenzierter und einsichtiger zum Thema geäußert habe.´ Das ist übrigens die vergleichsweise sehr höfliche und zurückhaltende Kritik an von der Leyen; in den Kommentaren zum Video finden sich Beiträge, die nicht gerade von einer gut ausgeprägten Diskussionskultur zeugen…

Hier gefunden: sueddeutsche.de

 

Big Brother is deleting you

21. Juli 2009 von hn

Welche Ironie: Ausgerechnet das Buch “1984″ über einen totalitären Überwachungsstaat von George Orwell wurde von Amazon in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von den eBook-Readern “Kindle” entfernt. Ebenfalls von der Löschung betroffen ist auch ein weiteres Werk von Orwell - “Animal Farm.” Beide Bücher wurden von einer Firma namens “MobileReference” in den Kindle-Store gestellt, allerdings ohne dass diese die Rechte dafür bessessen hätte. Daraufhin wurde Amazon vom tatsächlichen Rechteinhaber aufgefordert, die Bücher aus dem Store zu entfernen.

Dies tat Amazon dann auch unverzüglich, indem es erstmals die Kindle-eigene Synchronisierungsfunktion nutzte, um die digitalen Bücher von den Geräten seiner Kunden zu entfernen. Schon vor der Markteinführung des eBook-Readers gab es Kritik an dieser Technik. Den Kunden wurde zwar der Kaufpreis erstattet, dennoch waren die Reaktionen natürlich alles andere als erfreut, die Foren und Blogs quollen über vor Negativstimmen. Zudem ist fraglich, ob Amazon überhaupt das Recht zu diesem Eingriff besitzt, denn laut Kindle-Nutzungsbedingungen erhält der Käufer ein uneingeschränktes Recht am erworbenen Medium.

Übrigens ist das Amazon-Gerät Kindle kein Einzelfall, es existiert eine Vielzahl permanent mit dem Hersteller verbundener Geräte. Die Liste ist lang, sie reicht über den digitalen Videorekorder “Tivo” über “XBox 360″ und “Playstation 3″ bis hin zum “iPhone”. Auch dieses besitzt einen sogenannten “Kill Switch”, mit dem installierte Anwendungen entfernt werden können. Big Brother is watching you…

Hier gefunden: netzwelt.de, spiegel.de

Sperren oder löschen?

25. Mai 2009 von hn

Der Streit um eine Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt schwelt unvermindert weiter, die Fronten zwischen Befürwortern und Gegnern scheinen sich zu verhärten. Vergangene Woche ergab eine Umfrage im Auftrag der Deutschen Kinderhilfe, dass sich 92% der Bundesbürger für eine Sperrung aussprechen. Jetzt hat der Verein Mogis (MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren) eine eigene Umfrage in Auftrag gegeben. Mogis geht es nicht um die Frage, ob Kinderpornographie bekämpft werden soll, sondern wie dies wirksam geschehen kann. Um dies zu erreichen sei laut Mogis eine Löschung und nicht nur eine Sperrung, die von versierten Nutzern leicht umgangen werden kann, notwendig.

Die Mogis-Umfrage kommt ebenfalls auf einen Wert von 92%, allerdings sprechen sich hier die Befragten für eine Löschung und strafrechtliche Verfolgung aus, nicht für eine Sperrung. Der Hintergrund: Die beiden Umfragen enthielten andere Antwortmöglichkeiten, bei der Umfrage der Deutschen Kinderhilfe tauchte die Möglichkeit einer Löschung gar nicht erst auf, sie enthielt nur die Alternativen “sperren” und “nicht sperren.” Die Umfrage von Mogis enthielt drei Alternativen: Sperren, löschen oder freier Zugang.

Das Gute an der Auseinandersetzung: Im Grundsatz, Kinderpornographie zu bekämpfen, sind sich alle einig, nicht jedoch in der Wahl der Mittel. Anstatt gemeinsam zu arbeiten, überbieten sich die Streitparteien nun mit Vorwürfen. Im Aufruf der Kinderhilfe heißt es: “Es darf kein Grundrecht auf Verbreitung kinderpornographischer Seiten geben”, was aber an der Kernfrage vorbeigeht. In der Petition gegen eine Sperrung heißt es: “Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.”

Auch innerhalb der Regierungsfraktionen geht die Auseinandersetzung weiter, und nicht nur dort… “Auf der Tagesordnung stehen außerdem das BKA, der Bund Deutscher Kriminalbeamter, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die Branchenverband BITKOM, der Bundesgerichtshof, das Max-Planck-Institut, Rechtsanwälte, Psychiater und Medienwissenschaftler.” Das Vorhaben von Ursula von der Leyen hat zumindest eine Diskussion angeregt, die in dieser Tiefe und Breite noch nicht geführt wurde, die Ergebnisse der Auseinandersetzung dürfen also mit Spannung erwartet werden.

Hier gefunden: morgenpost.de

Deutsche Bahn im Abmahnwahn

4. Februar 2009 von hn

Die Deutsche Bahn, zur Zeit ohnehin im Mittelpunkt öffentlicher Kritik, geht nun gegen den Berliner Blogger Markus Beckedahl vor. Beckedahl ist Betreiber des mehrfach ausgezeichneten Blogs Netzpolitik.org und hatte am vergangenen Samstag ein internes Memo der Bahn veröffentlicht, das Informationen zur Rasterfahndung innerhalb des Unternehmens enthält. Wohl um weitere negative PR zu vermeiden hat die Deutsche Bahn darauf am gestrigen Dienstag mit einer Abmahnung gegen Beckedahl reagiert.

Dummerweise ging der Schuss nach hinten los, denn Beckedahl ersuchte via Twitter um Hilfe. Viele Leser seiner Tweets reagierten prompt und verbreiteten das zu löschende Memo. In kürzester Zeit waren unzählige Blogger und Twitterer darauf angesprungen, der deutsche Branchendienst Horizont berichtete und auch von den Grünen und der FDP sollen Hilfsangebote für Beckedahl eingegangen sein.

Wie die Chancen des Bloggers bei einem Rechtsstreit stehen ist derzeit unklar. Nach Einschätzung von Ralf Geppert, Justiziar bei der WAZ-Gruppe, ist zumindest die Begründung der Abmahnung fragwürdig. Beckedahl selber will nach eigener Aussage “nun erstmal abwarten wie sich die Sache entwickelt.” Seine erste Reaktion auf die Abmahnung war jedenfalls, diese ebenfalls sofort auf seinem Blog zu veröffentlichen, denn “so wird die Geschichte transparent.” Fest steht, dass die ganze Geschichte ohne die Abmahnung der Bahn wohl kaum Wellen geschlagen hätte, Beckedahl selber  verdeutlicht dies durch folgende Aussage: “Ich war zunächst enttäuscht, dass im Internet kaum jemand auf das Memo reagiert hat. Durch die Abmahnung hat sich das schlagartig geändert.” Sieht also nach einem klassischen Eigentor der Deutschen Bahn aus…

Hier gefunden: derwesten.de, come-on.de

Runde 1: Blogosphäre vs. Associated Press

24. Juni 2008 von hn

Die amerikanische Blogosphäre befindet sich in heller Aufregung, seit die Nachrichtenagentur Associated Press (AP) vergangene Woche den Betreiber der Website Drudge Retort zum Löschen von sieben Beiträgen aufforderte, die AP-Meldungen zitierten. Dies verletze das Copyright der Agentur, so die Argumentation von AP. Die betreffenden Beiträge bestanden aus einer Überschrift, einem kurzen Textauszug und einem Link zum Originalartikel.

Die Blogosphäre witterte daraufhin eine “Kriegserklärung” der Mainstream-Medien gegen sich, da AP sich im Besitz seiner Mitglieder befindet - also nahezu der gesamten Presse und der wichtigsten Radio- und Fernsehstationen der USA. Das Zitatrecht der US-amerikanischen Medien, also auch das der Blogs, ist durch eine Ausnahme im Copyright-Gesetz, genannt “fair use”, geregelt. Viele Blogger sehen “fair use” nun in Gefahr und riefen zum Boykott von AP auf, u.a. auch das Leitblog TechCrunch.

An dieser Vorgehensweise der Blogosphäre wird allerdings auch Kritik geübt und die Reaktion als hitzköpfig bezeichnet, die Blogger zögen einen Wutanfall einer sachlichen Diskussion vor. Wie das Kräftemessen zwischen Blogosphäre und AP ausgehen wird, bleibt abzuwarten. Die Blogger warten jedenfalls “mit geballter Faust” auf die angekündigten Zitatrichtlinien von AP…

Hier gefunden: sueddeutsche.de

Web 2.0 als Waffe

17. Juni 2008 von hg

In Los Angeles muss ein Gericht klären, ob Social-Media-Anwendungen so manipuliert und missbraucht werden können, dass Menschen im schlimmsten Fall durch Cyber-Mobbing in den Selbstmord getrieben werden können. Der Vorwurf an die 49-jährige Angeklagte lautet, ein 13-jähriges Mädchen, das sich mit ihrer Tochter verkracht hat, so emotional zerstört zu haben, dass diese im Freitod den letzten Ausweg gesehen hat. Die Zutaten scheinen simpel: Ein Teenager in der Pubertät, Detailkenntnisse der persönlichen Hintergründe und Rachsucht. Über ein MySpace-Profil bauen die Angeklagte und ihre Helfer einen virtuellen jungen Mann auf, charmant und wohlerzogen, der zunächst das Vertrauen des Opfers und seiner Familie gewinnt, um dann das Selbstwertgefühl des Mädchens systematisch mit Beleidigungen, Anklagen sowie Demütigungen zu zertrümmern.

Der Prozess wird in den USA aufmerksam und kritisch beobachtet, denn bislang gibt es keine Rechtsgrundlage, auf deren Basis jemand wegen online kommunizierter Grausamkeit verurteilt werden kann. Gleichzeit gehören Beschimpfungen und gezielte Verleumdungen zum Alltag in sozialen Netzwerken. Im beschriebenen Fall versucht nun die Staatsanwaltschaft auf dem Umweg einer überraschenden Auslegung des Gesetzes gegen Computerbetrug, die Angeklagte für den Tod des Teenagers haftbar zu machen. So lautet ein Anklagepunkt, gegen die Benutzungsbedingungen von MySpace verstoßen zu haben, die zum Beispiel die Angabe richtiger Namen und Daten zur Person verlangen.

Hier gefunden: Spiegel Online, derstandard.at