Archiv für die ‘Recht’ Kategorie

Do you like it?

5. Mai 2010 von hn

Viele kennen bereits den “Like”-Button aus ihrem Facebook-Profil. Gefällt einem etwas, beispielsweise der Verweis auf einen gelungenen Artikel oder eine Ankündigung, klickt man auf den Button und die Facebook-Freunde erhalten darüber Bescheid. Daraus erwächst ein komplexes Beziehungsgeflecht zwischen Beiträgen, Mitgliedern und deren Umfeld, dass als “Social Graph” bezeichnet wird. Dies wiederum ist besonderes für Werbekunden interessant, die Dank der gespeicherten Informationen ihre Anzeigen deutlich zielgerichteter platzieren können.

Vor drei Wochen kündigte nun Facebook-Gründer Mark Zuckerberg auf der Facebook-Entwicklerkonferenz an, den “Like”-Button künftig auch auf jeder anderen Webseite verwenden zu können, anstatt ihn wie bislang ausschließlich auf den eigenen Facebook-Seiten zu verwenden. Schon jetzt ziert der Button tausende von Websites, darunter auch prominente Beispiele wie CNN. Klickt ein bei Facebook eingeloggter Besucher den “Like”-Button, sieht er sofort, welche seiner Facebook-Freunde den Beitrag ebenfalls mochten. Im Anschluß daran taucht die Aktion als Objekt im persönlichen Newsfeed und damit auch in den Neuigkeiten der Freunde auf. So erfährt das soziale Netzwerk quasi in Echtzeit, welche Seiten oder Inhalte die Nutzer gerade angesurft haben und was ihnen dabei gefallen hat.

Für die Betreiber von Webseiten lohnt sich die Einbindung des “Like”-Buttons, da sie von der riesigen Datensammlung Facebooks profitieren. Sie müssen sich nicht mehr mit Klickzahlen zufrieden geben, sondern können künftig genau nachvollziehen, wer ihre Angebote nutzt, wer was daran gut fand und wer potenziell als Neukunde geworben werden kann. Datenschützer kritisieren zwar den Umgang Facebooks mit den privaten Daten seiner Mitglieder, das Netzwerk zeigt sich bislang davon jedoch wenig beeindruckt. Ein Grund dafür liegt in der weniger strengen Datenschutz-Gesetzgebung der USA, der Facebook als amerikanisches Unternehmen unterliegt.

Derzeit zieht ein weiteres, neues Feature von Facebook die Kritik auf sich. Dabei handelt es sich um “Connections”. Mit diesem Feature werden von den Nutzern an Facebook übermittelte persönliche Daten wie beispielsweise Heimatstadt, Schulbildung, Karriere, Interessen oder Aktivitäten, in “Connections” transformiert. Was bislang nur Text war, wird nun mit einem Link zu den entsprechenden Seiten unterlegt.

Kritisch an dem neuen Feature sind verschiedene Punkte, die von der Electronic Frontier Foundation aufgelistet werden. Zunächst werden alle Informationen, die nicht verlinkt werden, aus dem Profil entfernt, ein Opt-out existiert nicht. Wer bislang seine Informationen nur für Freunde sichtbar gemacht hat, dürfte sich ebenfalls wundern, denn Facebook ignoriert diese Einstellung und macht Informationen für alle Nutzer sichtbar. Zudem speichert und nutzt Facebook die “Connection”-Daten selbst dann, wenn man sein Profil löscht. Auch mit dem “Like”-Button interagiert “Connections”: Manchmal wird ohne das Wissen des Nutzers eine “Connection” erstellt, wenn dieser irgendwo den “Like”-Button angeklickt hat… Do you like it?

Hier gefunden: tagesschau.de, boingboing.net, Electronic Frontier Foundation

Freunde zu verkaufen

23. November 2009 von hn

Facebook wird ja bekannterweise gerne mal verklagt, wie erst jüngst geschehen, als sich Facebook einer Klage wegen Verschwörung gegenübersah. Jetzt hat das Soziale Netzwerk den Spiess mal umgedreht und das Unternehmen uSocial abgemahnt. Dieses hatte Facebook-Nutzern, die aus eigener Kraft nicht genügend Freunde finden konnten, über seine Website Facebook-Freunde in Tausenderpaketen zum Kauf angeboten. Der Preis begann bei 177 US-Dollar, wegen Beschränkungen durch Facebook waren mehr als 5.000 Freunde allerdings nicht möglich. Zudem verkauft das Unternehmen auch Fans. Nachdem uSocial nun von Facebook abgemahnt wurde, hat man den Freundesverkauf vorübergehend eingestellt, Fans werden aber weiterhin angeboten.

uSocial bewegt sich nach eigener Ansicht im gesetzlichen Rahmen und will den Dienst nicht einstellen. Facebook sieht dies allerdings anders und wirft dem Unternehmen vor, mehrere Gesetze zu übertreten und illegal auf die Seite zuzugreifen.

Übrigens: uSocial bietet auch Twitter-Follower und YouTube-Views zum Verkauf an, ebenso wie gekaufte Popularität für Bookmarking-Dienste wie Digg oder del.icio.us. Wer online also sozial verarmt wirkt, könnte jetzt noch zugreifen - allerdings hat Freunde-Kaufen ja noch nie so richtig geklappt.

Hier gefunden: ZDNet

Facebook wegen Verschwörung verklagt

9. November 2009 von hn

Erneut sieht Facebook sich der Klage einer Nutzerin gegenüber, die das soziale Netzwerk und den amerikanischen Videoverleiher Blockbuster verklagt. Der Vorwurf diesmal: Die Unternehmen hätten sich gegen ein Gesetz zum Schutz der Privatsphäre verschworen. Dabei geht es um das Bundesgesetz “Video Privacy Protection Act”, welches die Daten von Kunden schützt, die Videos ausgeliehen oder gekauft haben. Facebook wiederum hat eine Vereinbarung mit Blockbuster geschlossen, wodurch es Daten von Nutzern erhält, die über Blockbuster.com Filme bestellt haben, worin die Kägerin einen Verstoß gegen obiges Gesetz sieht. Erst im September hatte Facebook eine Einigung in einer Massenklage erzielt, bei der es um denselben Sachverhalt ging. Facebook muss in diesem Fall 9,5 Mio. Dollar zahlen.

Die Verfahren haben ihre Ursache im bereits oft diskutierten Werbesystem “Beacon”, das vor zwei Jahren startete. Damals traf Facebook eine Vereinbarung mit 44 Unternehmen, die Daten über Kunden-Einkäufe an Facebook weiterleiten sollten. Diese Daten wiederum sollten für Freunde sichtbar im Nutzerprofil auf Facebook veröffentlicht werden, ohne dass die betroffenen Personen vorher informiert wurden. Ein Ausstieg war nur möglich, indem man jedem einzelnen der 44 Partnerunternehmen die Weitergabe seiner persönlichen Daten untersagte. Aufgrund massiver Proteste stellte Facebook seinen Beacon-Service dann auf optional um, d.h. der Nutzer musste der Teilnahme am Programm ausdrücklich zustimmen.

Die Einigung in oben genannter Massenklage würde Facebook neben den Zahlungen dazu verpflichten, Beacon zu stoppen. Allerdings beinhaltet die Einigung auch, dass ein weiteres rechtliches Vorgehen gegen die Datenlieferanten nicht möglich ist. Die Klägerin will allerdings vor allem Blockbuster wegen der illegalen Weitergabe von Daten verklagen. Mit ihrer Klage wegen Verschwörung gegen den “Video Privacy Protection Act” will sie verhindern, dass ein weiteres gerichtliches Vorgehen gegen Blockbuster ausgeschlossen wird. “‘Wir denken, dass Facebook uns Schaden zufügt durch seine Aktionen, die darauf ausgelegt sind, uns vom Vorgehen gegen Blockbuster abzuhalten’, sagt ihr Anwalt.”

Hier gefunden: gulli.com

Der virtuelle Pranger

11. September 2009 von hn

Einige Unternehmen haben bereits schlechte Erfahrungen mit Abmahnungen an Blogger gemacht, der Lerneffekt auf Unternehmensseite scheint dabei aber eher gering zu sein. Das neueste PR-Desaster betrifft den Sportartikelhersteller Jako. Über dessen neues Logo äußerte sich Frank Baade in seinem Blog “Trainer Baade” auf ironische Art und Weise, was Jako wiederum gar nicht gefiel.

Die Anwälte des Unternehmens schickten Baade daraufhin eine Unterlassungserklärung und eine Kostennote über ca. 1.100 Euro. Baade trat mit dem Unternehmen in Kontakt, handelte eine Summe von 400 Euro aus, unterschrieb die Unterlassungserklärung und löschte den Beitrag. Hätte man die Sache an dieser Stelle auf sich beruhen lassen, wäre wohl kaum weitere Aufmerksamkeit erregt worden.

Allerdings ließ Jako die Sache nicht ruhen, ganz im Gegenteil. Die beanstandeten Zeilen tauchten nämlich beim eher unbekannten tschechischen Newsaggregator Newstin wieder auf, dieser hatte den Blogeintrag Baades ohne sein Wissen und Zutun aufgegriffen und wieder verfügbar gemacht. Die Anwälte Jakos reagierten schnell und forderten vom vermeintlichen Wiederholungstäter 5.100 Euro. Daraufhin wandte sich Baade an die Blogosphäre und Blog für Blog griff die Geschichte auf, mit dem Ergebnis, dass Jako binnen zwei Tagen zum Hassobjekt der Internet-Community wurde.

Der Druck auf Jako wuchs und es folgte der Gang nach Canossa: Das Unternehmen entschuldigte sich bei Baade mit den Worten man habe “überreagiert”, bleibt aber der Meinung, dass man sich “rechtlich nichts vorzuwerfen” habe. Auch ein Fehlverhalten sieht man bei Jako weiterhin nicht. Immerhin eine Einsicht bleibt: “Wir würden uns sicher nicht mehr so verhalten, sondern von vorneherein das Gespräch suchen, um eine gütliche Lösung zu finden.”,  so Unternehmenssprecher Röschl. Was weiterhin bestehen bleibt sind die großen Rechtsunsicherheiten für Blogger.

Hier gefunden: stimme.de, horizont.net

Zensursula reloaded

24. August 2009 von hn

Bereits seit einiger Zeit tobt die Debatte über Netzsperren, um Kinderpornographie im Internet einzudämmen. Jetzt hat die Initiatorin des ganzen, Ursula von der Leyen, auf einer Wahlkampfveranstaltung in Sulzbach an der Saar wiederholt ihre Ansichten zum Thema preisgegeben. An sich scheint das keine Nachricht von Wert zu sein, wäre nicht augenfällig, dass “Zensursula”, wie sie mittlerweile in der Netzgemeinde gerne genannt wird,  sämtliche Diskussionen, die es darüber gegeben hat, inklusive der Petition gegen die Netzsperren, konsequent ignoriert.

Ein Video auf Youtube zeigt die Rede der Politkerin, während der sie dickköpfig auf ihrer Lösung zur Eindämmung von Kinderpornographie beharrt und dabei geflissentlich sämtliche Einwände gegen Netzsperren missachtet. `Auf carta.info beklagt Robin Meyer-Lucht denn auch, wie “irreführend und polemisch” die Ministerin das Thema einsetzt, und wirft ihr eine “atemberaubende Doppelbödigkeit im Auftreten” vor, da sie sich auf der Berliner Bühne bereits viel differenzierter und einsichtiger zum Thema geäußert habe.´ Das ist übrigens die vergleichsweise sehr höfliche und zurückhaltende Kritik an von der Leyen; in den Kommentaren zum Video finden sich Beiträge, die nicht gerade von einer gut ausgeprägten Diskussionskultur zeugen…

Hier gefunden: sueddeutsche.de

 

Big Brother is deleting you

21. Juli 2009 von hn

Welche Ironie: Ausgerechnet das Buch “1984″ über einen totalitären Überwachungsstaat von George Orwell wurde von Amazon in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von den eBook-Readern “Kindle” entfernt. Ebenfalls von der Löschung betroffen ist auch ein weiteres Werk von Orwell - “Animal Farm.” Beide Bücher wurden von einer Firma namens “MobileReference” in den Kindle-Store gestellt, allerdings ohne dass diese die Rechte dafür bessessen hätte. Daraufhin wurde Amazon vom tatsächlichen Rechteinhaber aufgefordert, die Bücher aus dem Store zu entfernen.

Dies tat Amazon dann auch unverzüglich, indem es erstmals die Kindle-eigene Synchronisierungsfunktion nutzte, um die digitalen Bücher von den Geräten seiner Kunden zu entfernen. Schon vor der Markteinführung des eBook-Readers gab es Kritik an dieser Technik. Den Kunden wurde zwar der Kaufpreis erstattet, dennoch waren die Reaktionen natürlich alles andere als erfreut, die Foren und Blogs quollen über vor Negativstimmen. Zudem ist fraglich, ob Amazon überhaupt das Recht zu diesem Eingriff besitzt, denn laut Kindle-Nutzungsbedingungen erhält der Käufer ein uneingeschränktes Recht am erworbenen Medium.

Übrigens ist das Amazon-Gerät Kindle kein Einzelfall, es existiert eine Vielzahl permanent mit dem Hersteller verbundener Geräte. Die Liste ist lang, sie reicht über den digitalen Videorekorder “Tivo” über “XBox 360″ und “Playstation 3″ bis hin zum “iPhone”. Auch dieses besitzt einen sogenannten “Kill Switch”, mit dem installierte Anwendungen entfernt werden können. Big Brother is watching you…

Hier gefunden: netzwelt.de, spiegel.de

Nur die Vöglein zwitschern noch…

18. Juni 2009 von hn

Nachdem schon im Vorfeld der Wahlen im Iran die Opposition massiv unter Druck gesetzt und zensiert wurde, kündigten die iranischen Revolutionsgarden, die direkt Ajatollah Chameini unterstehen, nun ein hartes Vorgehen gegen Online-Medien und Blogger an. Diese wurden aufgefordert, kein Material ins Netz zu stellen, dass “Spannungen erzeugen” könnte. Bei dieser Warnung handelt es sich übrigens um die erste offizielle Äußerung der Garden seit Beginn der Auseinandersetzungen um das Wahlergebnis.

Daneben ist auch der Zugang zu YouTube und Facebook aus dem Iran gesperrt, wodurch der Verkehr nach Angaben von YouTube auf ein zehntel des üblichen Volumens geschrumpft ist. Auch das Mobilfunknetz ist gestört, mutmaßlich um die Kommunikation von Oppositionsanhängern zu unterbinden.

Auch ausländische Medien werden unter Druck gesetzt, so ist es ihnen und ihren Angestellten seit Dienstag nicht mehr gestattet, direkt aus Teherans Straßen zu berichten; faktisch können sie nur von ihren Büros aus arbeiten. Gleiches gilt für die Nachrichtenagenturen, auch ihnen ist eine Berichterstattung ohne die Möglichkeit, Bilder aufnehmen zu können, kaum möglich.

Doch es gibt einen Silberstreif am Horizont: Twitter. Die Microblogging-Plattform ist derzeit nahezu die einzige Möglichkeit, Nachrichten aus dem Iran zu kommunizieren. Zusätzlich hat sich Twitter zum echten Hilfsinstrument entwickelt, um die Online-Kommunikation aufrecht zu erhalten. Innerhalb weniger Stunden hat sich via Twitter eine Hilfswelle organisiert, die Nutzern beispielsweise erklärte, wie man Proxys benutzt, um Sperren zu umgehen oder selber einen Proxy-Server einzurichten. Die sicheren, ungefilterten Adressen wurden dann auf Twitter bekanntgegeben, allerdings nur so lange, bis die Zensoren diese Adressen in ihre Sperrlisten aufnahmen. Aber wieder fand sich schnell eine Lösung. Der kalifornische Start-up Gründer Austin Heap sammelt die Adressen der Proxys und macht sie auf einer sicheren Seite verfügbar. Mittlerweile ist man dazu übergangen, keine Adressen mehr zu veröffentlichen, sondern sie privat weiterzugeben, um eine Sperrung zu erschweren.

Eigens aufgrund der wichtigen Rolle, die Twitter für die Kommunikation im Iran spielt, wurden Wartungsarbeiten ausgesetzt, um den Iranern weiterhin eine Kommunikation zu ermöglichen. Sogar das US-Außenministerium hatte sich eingeschaltet und darum gebeten, die Wartungsarbeiten zu verschieben.  Laut Twitter-Mitbegründer Biz Stone habe man aber selbst entschieden, die Wartungsarbeiten zu vertagen: “Dennoch ist es wichtig festzustellen, dass das US-Außenministerium keinen Einfluss auf unsere Entscheidungen hat.” Besonders in Deutschland ist Twitter ja gern und oft geschmäht worden, sieht so aus, als müsste man umdenken…

Hier gefunden: futurezone.orf.at, handelsblatt.com

Das leidige Problem mit der Anwesenheit…

2. Juni 2009 von hn

Jeder (Bachelor-)Student kennt das Problem mit Anwesenheitslisten: Erfüllt man nicht eine bestimmte Anwesenheitsquote, gilt das Seminar als nicht bestanden. Jetzt hat sich eine Debatte über die Anwesenheitszeiten im Europäischen Parlament der Europaabgeordneten Dr. Silvana Koch-Mehrin (FDP) entzündet.

Die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” hatte berichtet, Frau Dr. Koch-Mehrin sei nur in 38,9 Prozent der Fälle im Europäischen Parlament anwesend gewesen. Die FAZ berief sich dabei auf eine Untersuchung der Anwesenheitszeiten von 900 Europaabgeordneten. Darüber hinaus berichtete die FAZ, dass sie, um bei den Anwesenheitszeiten besser dazustehen, Druck ausgeübt habe, damit Fehlzeiten während ihres Mutterschutzes nicht berücksichtigt werden. Gegen diese Behauptung setzte sich Koch-Mehrin mit einer Klage vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg zur Wehr.

So weit, so gut. Das Blog ruhrbarone.de berichtete nun, in einer eidesstaatlichen Versicherung im Rahmen ihrer Klage gegen die FAZ habe Frau Dr. Koch-Mehrin ihre Anwesenheit mit 75 Proznet angegeben. Das Problem: Selbst nach der offiziellen EU-Statistik war sie nur in 62 Prozent der Fälle anwesend. Dies würde bedeuten, dass sie eine falsche eidesstaatliche Versicherung abgegeben hätte, was wiederum eine Straftat wäre. Und das könnte die FDP-Politikerin gewaltig unter Druck setzen…

Ruhrbarone.de befürchtet nun, ebenfalls verklagt zu werden, was von den Anwälten der Politikerin aber dementiert wird: „Wir haben nicht damit gedroht, die Seite www.ruhrbarone.de abschalten zu lassen. Im Gegenteil, wir haben direkt das Gespräch mit dem Autoren Schraven gesucht, weil wir die Vorwürfe von ihm für nicht zutreffend halten.“

Auch das bekannte Blog netzpolitik.org hat die Story inzwischen aufgegriffen. Richtig ins Rollen bringen könnte die Debatte aber nun ein anderer Europaabgeordneter, nämlich Daniel Caspary (CDU). Dieser twitterte: “Koch-Mehrin fehlte dauernd: im Plenum nur 38%, im HaushaltsA keine 40% Anwesenheit. #FDP = Fehlen Dauernd im Parlament”. Frau Koch-Mehrin selbst äußerte in einer Stellungnahme, dass ihr die Verwaltung des Europäischen Parlaments eine Anwesenheit von 62% bescheinige, sich aber dabei verrechnet habe. “Statt 59 Tage Mutterschutz von der Gesamtzahl der Sitzungstage abzuziehen, müssten eigentlich 59 Tage zu ihrer Anwesenheit hinzu addiert werden.” Die Verwaltung, so Koch-Mehrin, befinde sich derzeit in einem “Klärungsprozess”. Wie das Ganze ausgeht, bleibt abzuwarten, dennoch sieht es so aus, als könnte die bisher an Themen eher arme Europawahl doch noch für einen Aufreger sorgen.

Hier gefunden: rp-online.de, derwesten.de

Sperren oder löschen?

25. Mai 2009 von hn

Der Streit um eine Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt schwelt unvermindert weiter, die Fronten zwischen Befürwortern und Gegnern scheinen sich zu verhärten. Vergangene Woche ergab eine Umfrage im Auftrag der Deutschen Kinderhilfe, dass sich 92% der Bundesbürger für eine Sperrung aussprechen. Jetzt hat der Verein Mogis (MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren) eine eigene Umfrage in Auftrag gegeben. Mogis geht es nicht um die Frage, ob Kinderpornographie bekämpft werden soll, sondern wie dies wirksam geschehen kann. Um dies zu erreichen sei laut Mogis eine Löschung und nicht nur eine Sperrung, die von versierten Nutzern leicht umgangen werden kann, notwendig.

Die Mogis-Umfrage kommt ebenfalls auf einen Wert von 92%, allerdings sprechen sich hier die Befragten für eine Löschung und strafrechtliche Verfolgung aus, nicht für eine Sperrung. Der Hintergrund: Die beiden Umfragen enthielten andere Antwortmöglichkeiten, bei der Umfrage der Deutschen Kinderhilfe tauchte die Möglichkeit einer Löschung gar nicht erst auf, sie enthielt nur die Alternativen “sperren” und “nicht sperren.” Die Umfrage von Mogis enthielt drei Alternativen: Sperren, löschen oder freier Zugang.

Das Gute an der Auseinandersetzung: Im Grundsatz, Kinderpornographie zu bekämpfen, sind sich alle einig, nicht jedoch in der Wahl der Mittel. Anstatt gemeinsam zu arbeiten, überbieten sich die Streitparteien nun mit Vorwürfen. Im Aufruf der Kinderhilfe heißt es: “Es darf kein Grundrecht auf Verbreitung kinderpornographischer Seiten geben”, was aber an der Kernfrage vorbeigeht. In der Petition gegen eine Sperrung heißt es: “Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.”

Auch innerhalb der Regierungsfraktionen geht die Auseinandersetzung weiter, und nicht nur dort… “Auf der Tagesordnung stehen außerdem das BKA, der Bund Deutscher Kriminalbeamter, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die Branchenverband BITKOM, der Bundesgerichtshof, das Max-Planck-Institut, Rechtsanwälte, Psychiater und Medienwissenschaftler.” Das Vorhaben von Ursula von der Leyen hat zumindest eine Diskussion angeregt, die in dieser Tiefe und Breite noch nicht geführt wurde, die Ergebnisse der Auseinandersetzung dürfen also mit Spannung erwartet werden.

Hier gefunden: morgenpost.de

Facebook und der Holocaust

13. Mai 2009 von hn

Nachdem es längere Zeit eher ruhig um Facebook war, steht das soziale Netzwerk nun einmal mehr in der Kritik. In der Vergangenheit vor allem wegen Datenschutzverletzungen angegriffen, wird Facebook nun scharf kritisiert ob seines laxen Umgangs mit Holocaust-Leugnern. Nach der Beschwerde eines amerikanischen Anwalts, der Facebook vorwarf, insgesamt fünf Gruppen von Holocaust-Leugnern zu tolerieren, wurden zwei der betroffenen Gruppierungen gelöscht.

‘”Zwei der Gruppen wurden gesperrt, aber die anderen drei bleiben aktiv”, erklärte Facebook-Sprecher Barry Schnitt. “Wir überwachen die Diskussionen zwischen unseren Mitgliedern, um festzustellen, ob sie Hass oder Gewalt fördern.” Im Gespräch mit Techcrunch erklärte Schnitt: “Die Leugnung des Holocaust ist keine Verletzung unserer Nutzungsbedingungen.” In der Tat ist in den USA, anders als in Deutschland, das Leugnen des Holocaust nicht unter Strafe gestellt. Inzwischen blockiert Facebook den Zugang zu den umstrittenen Gruppen für deutsche IP-Adressen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, was für Facebook eine Verletzung der Nutzungsbedingungen darstellt. So hat Facebook beispielsweise einige Nutzerinnen komplett verbannt, weil diese Fotos hochgeladen hatten, die sie beim Stillen ihrer Babys, also auch Teile ihrer Brust, zeigen. Die Begründung von Facebook: Die Bilder enthielten obszöne Inhalte und würden somit die Nutzungsbedingungen verletzen. Von Deutschland aus ist diese Diskussion sicherlich nur schwer nachvollziehbar: Holocaust leugnen ist in Ordnung, aber Bilder von stillenden Müttern sind anstößig?

Hier gefunden: silicon.de